Praxisassistenz-Programm

Praxisassistenz im Kanton Luzern – anerkannte Lehrpraxen im Kanton Luzern

Der VHAM&CC Luzern koordiniert seit 2015 das Praxisassistenzprogramm des Kantons Luzern und ab 2026 auch dasjenige des Kanton Schwyz.

Stellensuche

Freie Stellen finden Sie über die einschlägigen Portale wie: Jobbörse JHaS oder mediservice
oder in unserer Rubrik Stellenangebote: Praxisassistenz
Für eine Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten (Hausarztpraxen) verweisen wir auf das Register des SIWF.

Voraussetzungen

Sie möchten Hausärztin oder Pädiater werden und sich in Luzern bzw. Schwyz niederlassen.
Sie haben bereits einige Weiterbildungsjahre absolviert und möchten nun die Praxisassistenz machen. Es gelten folgende Bedingungen:

Allgemeine Innere Medizin:
- 2 Jahre SIWF anerkannte klinische Weiterbildung in der Schweiz
- Davon mind. 1 Jahr in der Inneren Medizin

Pädiatrie:
- 2 Jahre SIWF anerkannte klinische Weiterbildung in der Schweiz
- Davon müssen beide Jahre in der Pädiatrie absolviert worden sein

Fortbildungen

Im Rahmen eines Kalenderjahres sind zwei obligatorische Weiterbildungen geplant, die vom VHAM & CC Luzern organisiert und durchgeführt werden. Diese Fortbildungen finden jeweils im Frühling und im Herbst statt.
Zusätzlich findet einmal im Jahr der Labornachmittag Bioanalytica statt. Dieser sollte einmal von den Assistenzärzten und -ärztinnen besucht werden.

Finanzierung

Die Lohnkosten der Praxisassistenz werden zur Hälfte vom Kanton und zur Hälfte vom Lehrpraktiker getragen.
Den Lohn erhalten die Assistenzärzte vom VHAM&CC (Ausnahme: bei LUKS Praxisassistenzen läuft die Anstellung weiter über das LUKS).

Unterlagen zur Anmeldung / Bewerbung im Programm:

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte schriftlich direkt beim Verein ein. Lesen Sie die Checkliste aufmerksam durch und senden Sie die notwendigen Unterlagen 4-6 Monate vor dem gewünschten Start ans VHAM&CC (per Email genügt):

Informationen für Lehrpraktiker

Sie möchten Assistenzärzte ausbilden?

Informationen zu den Voraussetzungen und Abläufen um als Weiterbildungsstätte anerkannt zu werden, finden Sie auf der Webseite des SIWF.

Der VHAM&CC vermittelt keine Assistenzärzte, inserieren Sie auf Ihrer Webseite, auf den oben genannten Job-Portalen, auf unserer eigenen Job-Plattform und ganz wichtig – nutzen Sie die Mund-zu-Mund Propaganda. Sobald Sie jemanden gefunden haben der die Bedingungen für eine kantonale Praxisassistenz erfüllt, stellen Sie das Gesuch beim VHAM&CC.

Selbstverständlich können Sie auch Assistenzärzte und Assistenzärztinnen beschäftigen die die Bedingungen nicht erfüllen, dann müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen. Im Kanton Luzern benötigen Sie eine Bewilligung des GSD.

Für den Kanton Schwyz erfolgt eine Prüfung durch das Amt für Gesundheit, ob die Lehrpraxis über einen guten Leumund verfügt. Eine Bewilligung ist nicht notwendig.